Blei & Engesser 
Ihre Anwälte in Schopfheim

Die Kosten anwaltlicher Beratung und Tätigkeit

Die Honorare für Rechtsanwälte sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) normiert. Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten zum einen nach dem Gegenstandswert und zum anderen nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Rechtsanwaltstätigkeit.

Der Gegenstandswert, manchmal auch Streitwert genannt, ergibt sich häufig aus dem Wert Ihrer Forderung.

Für eine Erstberatung von Verbrauchern gibt es eine gesetzliche Obergrenze: Eine Beratung mit einem einzigen Gesprächstermin darf maximal € 226,10  einschließlich Umsatzsteuer kosten. Dies ergibt sich aus § 34 RVG. Bei geringen Streitwerten liegen die Kosten für eine Erstberatung häufig sogar darunter.

Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit in einer zivilrechtlichen Angelegenheit kann der Rechtsnwalt z. B. für den Briefwechsel mit dem Gegner eine  Geschäftsgebühr zu einem Gebührensatz zwischen 0,5 bis 2,5 erheben. Im Normalfall liegt der Gebührensatz der Geschäftsgebühr bei 1,3. Fordern Sie beispielsweise € 2.500,00, haben Sie für die außergerichtliche Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts im Normalfall  € 261,30 (€ 201,00 x 1,3) zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer, also insgesamt € 334,75 zu zahlen. Kann der Fall ohne Gerichtsverfahren mit Hilfe Ihres Anwalts durch einen Vergleich erledigt werden, fällt zusätzlich noch eine  Einigungsgebühr zu einem Gebührensatz von 1,5 an.

Finanziell bedürftige Mandanten erhalten staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Wir sind selbstverständlich dazu bereit, Ihnen bei der Beantragung zu helfen.

Welche Gebühren in Strafsachen und Bußgeldverfahren anfallen, bestimmt sich danach, in welchen Verfahrensabschnitten der Rechtsanwalt tätig wird. Für die einzelnen Tätigkeiten ist in der Regel ein Gebührenrahmen vorgesehen. Vor Mandatserteilung informieren wir Sie selbstverständlich über die voraussichtlich entstehenden Gebühren.

Haben Sie Fragen zur Höhe der entstehenden oder bereits entstandenen Kosten? Bitte sprechen Sie uns jederzeit auf dieses Thema an, wir erteilen gerne Auskunft.

Sie sind rechtsschutzversichert?  Wenn Sie möchten, kümmern wir uns um die Abwicklung: Wir setzen uns direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, holen den Deckungsschutz ein und klären die Abrechnung.